Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Im Laufe des Arbeitslebens ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Arbeitnehmer für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt. Sobald Arbeitnehmer im Verlaufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krankgeschrieben waren, tritt in Deutschland § 84, Absatz 2 des Sozialgesetzbuches (IX. Buch) in Kraft. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, unabhängig von der Größe des Betriebes. Jedoch herrscht nach längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten oft Unsicherheit – auf beiden Seiten. Wie groß ist die Belastbarkeit? Wie hoch ist das Risiko einer erneuten Erkrankung? Und vor allem: Wie kann man es senken? Unser zweitägiges Seminar führt Sie in die Grundlagen des BEM ein.

Seminarinhalte:

1. Tag

  • Verfahren, Ziele und Nutzen des BEM
  • Akteure und Kompetenzen, der BEM-Koordinator, das Integrationsteam, externe und interne Stellen, Möglichkeiten der Zusammenarbeit
  • Förderstellen und -mittel
  • Rechtliche Aspekte: § 84 Abs. 2 SGB IX, Betriebsvereinbarung zum BEM, Krankheitsbedingte Kündigung, Personalgespräche nach Krankheit, BEM-Akte, Datenschutz
  • Rolle des BEM innerhalb des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)

2. Tag

  • Erfolgsfaktoren und Hindernisse
  • Der BEM-Prozess in einzelnen Schritten
  • Qualitätsstandards und Statusbestimmung im BEM
  • Kommunikation im BEM: psychologische Dimension, zur Teilnahme motivierendes Informationsmaterial, ziel- und lösungsorientierte BEM-Gespräche, Rollen der Gesprächsteilnehmer
  • Möglichkeiten der ganzheitlichen Erfassung des/der Rückkehrer/in
  • Praktische BEM-Kommunikation: Gesprächsregeln, Moderations- und Gesprächsführungstraining,
    • Rolle des BEM-Verantwortlichen
    • Der BEM-Brief
    • Willkommensgespräche und Integration auch nach nicht krankheitsbedingter Abwesenheit
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